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Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite www.lgp.nrw
Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.lzg.nrw und seine Unterkapitel.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Internetseite www.lgp.nrw ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen grundsätzlich vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten laufend daran, die Zugänglichkeit der Seite weiter zu optimieren. Dafür bitten wir jedoch um Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.
Darüber hinaus kann es vorkommen, dass einzelne eingebettete Dokumente nicht ausreichend barrierefrei aufbereitet sind. Das ist am jeweiligen Dokument direkt vermerkt. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14. Dezember 2020 erstellt. Dazu wurde vom LZG.NRW gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld vom Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) das BIK-Testverfahren durchgeführt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Kontakt zum LZG.NRW aufnehmen möchten, können Sie die Webredaktion für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit erreichen unter docmaster@lzg.nrw.de. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden einer E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z. B. politische Meinungen) an das LZG.NRW übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Um sicherzustellen, dass die Webauftritte der öffentlichen Stellen im Land den geltenden Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik in NRW entsprechen, werden ihre Websites und mobilen Anwendungen ab 2020 stetig überwacht und regelmäßig geprüft.
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft periodisch, ob und inwiefern Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine weitere Aufgabe der Überwachungsstelle ist die Berichterstattung an das Land. Die Ergebnisse der Überwachungen münden in Berichten, die die Bundesrepublik regelmäßig an die EU-Kommission zu erstatten hat.
Die Überwachungsstelle wurde im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2012 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in § 10c des BGG NRW gesetzlich verankert und beim Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) eingerichtet.
Sie erreichen die Überwachungsstelle unter: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik bietet Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, auf Internetseiten öffentlicher Stellen hinzuweisen, die nicht barrierefrei sind. Die Ombudsstelle ist ein Baustein zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102, die den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen regelt.