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Maßnahmen

Landesprogramm "KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken"

Das GKV-Bündnis für Gesundheit und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen fördern mit einem zunächst auf 4 Jahre angelegten Programm seit Mai 2021 die konkrete Umsetzung nachhaltiger Angebote zur Stärkung der Resilienz der Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern. Förderpolitisches Ziel ist die Etablierung einer Versorgungsstruktur präventiver Angebote zugunsten dieser Kinder. Für die Schaffung der hierfür erforderlichen organisationalen Bedingungen und strukturellen Voraussetzungen in den Einrichtungen der Sucht- und Jugendhilfe und der Gemeindepsychiatrie stehen im Rahmen des Landesprogramms finanzielle Mittel und Beratungsangebote zur Verfügung.

Zielsetzung

Das übergeordnete Ziel des Landesprogramms "KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken" ist die Entwicklung und Implementierung einer Angebotsstruktur in NRW, die eine langfristige und kontinuierliche Verbesserung der Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern, die in besonders belasteten Familien aufwachsen, gewährleistet. Bei den Angeboten stehen die Stärkung der Resilienz und die Bildung tragfähiger, verlässlicher Beziehungen im Vordergrund.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Träger und Einrichtungen der Sucht-, Jugendhilfe und Gemeindepsychiatrie dabei unterstützt werden, adäquate Angebote zu entwickeln und umzusetzen und in verbindlicher Kooperation vor Ort miteinander zu handeln. Sie sollen begleitet werden bei der

  • formalen und inhaltlich-fachlichen Ausgestaltung und Umsetzung von verbindlichen Kooperationsvereinbarungen vor Ort,
  • Konzipierung und Umsetzung qualifizierter Angebote,
  • Umsetzung der erforderlichen Anforderungen für dieses Arbeitsfeld (konzeptionelle Ausrichtung der Organisation, Qualifizierung Personal etc.),
  • Organisation weiterer struktureller Voraussetzungen vor Ort (beispielsweise die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe),
  • Beantragung der leistungsgerechten Finanzierung.

Zielgruppe

Am Landesprogramm "KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken" können alle Einrichtungen der ambulanten Sucht- und Jugendhilfe sowie die gemeindepsychiatrischen Einrichtungen sowie auch Erziehungs- und Familienberatungsstellen mit Standort in Nordrhein-Westfalen teilnehmen, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Eine Förderung ist nur im Rahmen des Gesamtbudgets möglich und es besteht keinerlei Anspruch auf eine Förderung.

Koordination

Die Koordinationsstelle des Landesprogramms ist angesiedelt bei der Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA der Suchtkooperation NRW. 

Laufzeit

Für das Landesprogramm ist zunächst eine Laufzeit von 4 Jahren vorgesehen. Zum Ende des Landesprogramms soll geprüft werden, inwieweit die politische bzw. gesetzgeberische Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Kinder psychisch und suchtkranker Eltern eine nachhaltige, regelfinanzierte Angebotsstruktur und somit auch des KIPS-Landesprogramms grundsätzlich ermöglichen.

Fördermittelgeber

  • Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen,
  • GKV-Bündnis für Gesundheit.

Gefördert durch die BZgA im Auftrag und mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20a SGB V:

  • GKV-Spitzenverband,
  • AOK - Die Gesundheitskasse,
  • BKK Dachverband e. V.,
  • IKK - Die Innovationskasse, KdöR,
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau,
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,
  • Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Landesprogramm "KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken"